AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Trend ID GmbH
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Trend ID GmbH gelten ausschließlich diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” abweichende oder diese ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Für die Vermietung der unternehmenseigenen Locations gelten die dem Mietvertrag beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend. Mit Beauftragung der Trend ID GmbH durch den Kunden erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Kunde beauftragt die Trend ID GmbH mit den Vertragsleistungen entsprechend des zeitlich letzten Angebots der Trend ID GmbH. In der Regel erstrecken sich die Vertragsleistungen auf die Planung, Durchführung und Begleitung von Veranstaltungen (Events).
2.2 Es ist der Trend ID GmbH gestattet, zur Erbringung ihrer Vertragsleistungen Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Gemäß dem mit dem Kunden vereinbarten Leistungsumfang tritt die Trend ID GmbH gegenüber Dritten als Generalunternehmer auf. Der Abschluss der Einzelverträge erfolgt - wenn nicht anders schriftlich vereinbart - unmittelbar zwischen der Trend ID GmbH und den Dritten. Um eine reibungslose Durchführung des Auftrages zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde, die Kommunikation mit Dritten ausschließlich durch die Trend ID GmbH erfolgen zu lassen. Eine direkte Kontaktaufnahme des Kunden mit eventuellen Dritten unter Ausschluss der Trend ID GmbH ist nur nach vorheriger Absprache zulässig.
3. Durchführung der Vertragsleistungen
3.1 Die Durchführung der Vertragsleistungen erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Kunden und der Trend ID GmbH. Die Trend ID GmbH wird den Kunden über den Stand der Vorbereitung und die Durchführung der Leistungen informieren. Ist eine Partei mit der Arbeitsweise und dem Verhalten der anderen Partei in wesentlichen Punkten nicht einverstanden, so ist dies der anderen Partei unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ansonsten gelten die Arbeitsweise und das Verhalten der anderen Partei als vertragsgemäß.
3.2 Der Kunde kann nach Erteilung des Auftrages angemessene Änderungen hinsichtlich der Vertragsleistungen verlangen. Sämtliche zusätzliche Kosten, die sich aus solchen vom Kunden gewünschten Änderungen ergeben, sind vom Kunden zu übernehmen. Änderungen können zur Verschiebung von verbindlichen und unverbindlichen Lieferterminen und Fristen führen, für die die Trend ID GmbH nicht einsteht.
3.3 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oder alle bei Erteilung des Auftrags vereinbarten Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für die Trend ID GmbH kostenlos erbracht werden.
3.4 Der Kunde hat im Falle des Leistungsverzugs der Trend ID GmbH dieser schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, um den Verpflichtungen nachzukommen. Sollte die Trend ID GmbH diesen Termin nicht einhalten, ist der Kunde berechtigt, den betreffenden Auftrag fristlos zu kündigen bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
3.5 Bis zum Zeitpunkt der Kündigung bzw. des Rücktritts erbrachte Teilleistungen der Trend ID GmbH sind entsprechend zu vergüten.
4.Geheimhaltung
4.1 Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich.
4.2 Die Trend ID GmbH verpflichtet Dritte, die zur Erfüllung der Leistung beauftragt wurden, zur Wahrung der Geheimhaltung nach Absatz 1.
5. Copyright / Urheberrecht
5.1 Das Urheberrecht an allen von der Trend ID GmbH oder ihren beauftragten Dritten erstellten Konzepten, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texten und sonstigen Unterlagen ist durch den Kunden zu wahren und darf von ihm nur im vereinbarten Vertragsumfang genutzt werden.
5.2 Weitergehende Nutzungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Urheber.
5.3 Bearbeitung oder Veränderung der von der Trend ID GmbH gestalteten Vertragsleistungen sind nur mit vorheriger Zustimmung der Trend ID GmbH zulässig.
5.4 Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei den Urhebern. Nutzt der Kunde Konzepte, die eine geistige, künstlerische oder sonstige Schöpfung der Trend ID GmbH oder von ihr beauftragter Dritter darstellen bzw. enthalten, außerhalb oder nach Beendigung dieses Vertrages, so ist eine gesonderte Honorarabsprache zu angemessenen Bedingungen zu treffen.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Für die Erfüllung der nach diesem Vertrag und sämtlicher Aufträge im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen haftet die Trend ID GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns in den Grenzen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6.2 Die Trend ID GmbH haftet nicht und übernimmt keine Gewährleistung für Fremdleistungen, die nicht von ihr im vereinbarten Leistungsumfang gem. 1. eingebracht werden. Jeder Schaden ist im Einzelnen unverzüglich ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6.3 Mängel an den Vertragsleistungen sind der Trend ID GmbH unverzüglich anzuzeigen. Dem Kunden steht das Recht zu, dass sämtliche Mängel an den Vertragsleistungen in angemessener Zeit und in wirtschaftlich zumutbarer Art behoben werden. Sofern die Trend ID GmbH den Mangel nicht behebt oder eine Behebung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, kann der Kunde Minderung verlangen oder den Vertrag kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche bestehen im Übrigen nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder es sich um die Verletzung von Kardinalpflicht handelt, bei denen die Trend ID GmbH nur für den bei Vertragsschluss erkennbaren Schaden haftet.
6.4 Soweit das Gesetz keine Gewährleistungsrechte (Rücktritt, Minderung) vorsieht, bleiben die Schadenersatzsprüche des Kunden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
6.5 Die Trend ID GmbH tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf. Der Kunde übernimmt als Veranstalter die Verantwortung für sämtliche haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber jedermann.
6.5.1 Der Veranstalter ist verpflichtet, alle Auflagen gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung -VstättVO-) vom 20. September 2002 einzuhalten.
6.5.2 Der Veranstalter verpflichtet sich, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personen - und Sachschäden, bezogen auf den Veranstaltungstag, abzuschließen oder eine entsprechende Police vorzulegen.
7. Entschädigungs- und Schadenersatzansprüche bei Vertragsrücktritt (Stornierungskosten)
7.1 Bei Stornierung einer Veranstaltung, gleich aus welchem Grund, steht der Trend ID GmbH ein Anspruch auf Ersatz der ihr aus der Absage entstandenen Kosten zu.
7.2 Stornierungskosten aufgrund von Zusatzvereinbarungen, z.B. Catering, Technik, Bestuhlung, Personal etc., diese werden separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
7.3 Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Schriftform.
8. Höhere Gewalt
8.1 Die Parteien sind von Verfolgung wegen Unterlassung der Erfüllung bestimmter Verpflichtungen laut Abkommen befreit, wenn diese Unterlassungen aufgrund von unten angegebener Umstände geschehen und die Umstände die Erfüllung innerhalb einer bestimmten Zeit verhindern oder wesentlich erschweren, ohne dass die Partei einen Einfluss auf diese Umstände hat. Zu diesen Umständen zählen u. a. Maßnahmen und Unterlassungen der gesetzlichen Autoritäten, neue oder veränderte Gesetzgebung, Personalverluste, Krankheiten oder andere Einschränkungen der Arbeitskraft, Todesfälle, Probleme auf dem Arbeitsmarkt, Blockaden, Blitzeinschläge, Brände, Überschwemmungen, Verlust oder Zerstörung von Daten oder bedeutungsvollem Eigentum, Einschränkungen an Treibstoffen, Knappheit an Transportmitteln, Waren oder Energie, fehlerhafte oder verspätete Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen des Lieferanten, Probleme im allgemeinen Daten-, Telefon-, Kabel- oder Mobiltelefonnetz und Fehler in Hard- und Software. Wenn eine Partei laut oben genannten Bestimmungen eine Auflösung des Vertrags wünscht, muss die Partei die andere Partei ohne Verzögerungen von ihren Absichten unterrichten.
8.2 Ist ein Künstler auf Grund §14 verhindert, seine von uns an den Kunden gebuchten Event-Produktion nicht Teilzunehmen, kann dem Käufer ein Ersatz angeboten werden, oder eine Minderung des Preises in Höhe des ursprünglich geplanten Preises des Künstlers.
9. Vergütung
9.1 Der Kunde zahlt die im Angebot aufgeführten und beauftragten Vergütungen. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
9.2 Die Endabrechnung über den Rechnungsbetrag zzgl. aller variabler Kosten, die ggf. nicht in der Kostenübersicht erfasst worden sind, wird im Anschluss an die Veranstaltung gestellt. Dieser Betrag wird vierzehn Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
9.3 Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht.
10. Subunternehmer (DJs. Künstler/Akteure/Promoter etc.)
Für Subunternehmer wie beispielsweise, Akteure, Promoter, Dekorateure, DJs etc. welche von CARTEL für die Durchführung von Veranstaltungen gebucht werden, gilt sowohl im Innen- wie auch im Außenverhältnis folgendes:
10.1. Der Subunternehmer versichert der Trend ID GmbH ausdrücklich ein angemeldetes Gewerbe zu haben, auf eigene Rechnung arbeiten zu dürfen und seine Dienstleistungen für mehrere Auftraggeber durchzuführen, so dass keine Scheinselbständigkeit gegeben ist! Mit Bestätigung des für die Trend ID GmbH durchzuführenden Auftrags bestätigt der Subunternehmer weiterhin, dass er der Sozialversicherungspflicht- und/oder der Steuerpflicht eigenverantwortlich nachkommen wird und die Trend ID GmbH als Auftraggeber in jeden Fall Schad- und klaglos hält. Sollte der Trend ID GmbH durch Falschangaben des Subunternehmers ein Schaden entstehen, so ist der Subunternehmer dafür haftbar.
10.2. Der Subunternehmer haftet für sämtliche entstandenen Schäden selbst wie z.B. Schäden an Fahrzeugen der Autovermietung, Gebühren wegen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, Körperverletzung von Personen, etc.
10.3. Fotos und Videos welche auf den Veranstaltungen gemacht wurden, dürfen von der Trend ID GmbH sowie von den Auftraggebern der Trend ID GmbH für deren Werbezwecke ausdrücklich genutzt werden, sofern dies von der Trend ID GmbH genehmigt wird. Der Subunternehmer / Akteur / Künstler tritt ausdrücklich sämtliche Nutzungsrechte an dem gemachten Foto- und Videomaterial ab.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
11.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
11.3 Sollten bei der Durchführung der Veranstaltung GEMA Gebühren fällig werden, so zahlt diese der Kunde. Dieser verpflichtet sich ebenfalls, die diesbezüglichen Anmeldungen vorzunehmen, es sei denn, es werden schriftlich anderweitige Vereinbarungen getroffen.
11.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Hannover.
11.5 Verträge und sämtliche erteilten Aufträge unterliegen der Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.