Rules of Entry

Welcome, but...
Wir sind wieder für euch da.


Neues Jahr, neue Regeln.
Aktuell gilt auch bei uns die 2G+ Regelung und FFP2 Maske. Die Spielregeln für 2G+ haben wir unten für euch zusammengefasst.

2G+ Veranstaltung mit FFP2 Maske:

Einlass ausschließlich für geimpfte und genesene Gäste mit entsprechendem Nachweis. Des Weiteren ist ein tagesaktueller und negativer Corona-Test vorzuzeigen. Gäste mit einer Booster-Impfung müssen keinen Test vorzeigen.

- Es muss eine FFP2 Maske getragen werden
- Am Tisch dürft ihr die Maske abnehmen
- Zu anderen Gruppen muss ein Abstand von 1,50m eingehalten werden
- Außerdem: Registrierung mit der Luca-App beim Einlass
- Es gilt ein aktuelles Tanzverbot

Wichtige Info:
Datenerhebung mittels Luca-App
Einlass ausschließlich ab 18 Jahren
Bitte achtet bei eurer Reservierung immer auf die Informationen in der Bestätigungsmail!

Wir freuen uns auf euch!!

Dresscode

Cookies setzt Trends und legt viel Wert auf euer Auftreten und Erscheinungsbild.
Kling oberflächlich?! Vielleicht...
Aber immerhin wisst ihr worauf es ankommt.

Seid mutig,
Seid stylisch,
Seid selbstbewusst,
Fühlt euch besonders,
Fühlt euch attraktiv,
Habt Spaß,
Habt Begeistung,
Habt Lust friedlich zu feiern.

Einlass

Das Mitführen eines gültigen Personalausweises/Reiseausweises bzw. gültiger Aufenhaltspapiere mit Angabe der gültigen Meldeadresse ist Voraussetzung für den Einlass.

Dieser Betrieb setzt sich dafür ein, dass sich alle Gäste wohlfühlen und einen schönen Abend miteinander verbringen können. Um diesen Ablauf sicherzustellen, haben sich folgende Einlassregeln bewährt: Grundsätzlich erhält jeder Gast Einlass, und zwar unabhängig von:

– ethnische Herkunft (Nationalität, Hautfarbe etc.)
– des Geschlechts
– der Religion
– einer Behinderung
– des Alters
– der sexuellen Identität

Dennoch behält sich die Geschäftsführung bzw. die Betriebsleitung das Hausrecht vor! Hier gelten folgende Ausnahmen, die zur Abweisung einzelner Besucher oder Besuchergruppen berechtigen:

– Nichterfüllen der gesetzlichen Altersbegrenzung (§4 Jugendschutzgesetz)
– Nichteinhaltung der betrieblichen Kleiderordnung, sprich ein gepflegtes Äußeres, saubere typgerechte Kleidung und ordentliche Schuhe
– Nichteinhaltung eines vorab klar angekündigten Dresscodes für einzelne Veranstaltungen (z. B. Motto-Party o. ä.)
– Äußere Verwahrlosung (z. B. Kleidung, Reinlichkeit)
– Aggressives, respektloses bzw. beleidigendes Auftreten
– Personen, die bei früheren Besuchen bereits für Störungen gesorgt haben, oder durch unangemessenes Verhalten Anlass zum Einschreiten – unseres Personals gegeben haben, können abgewiesen werden
– Mitführen von Getränken jeglicher Art
– Alkoholisierten oder stark angetrunkenen Personen darf grundsätzlich kein Zutritt gewährt werden (§ 9 Gaststättengesetz)
– Mitführung von Waffen
– Mitführung von Drogen
– Erkennbar unter Drogeneinfluss stehenden Personen wird grundsätzlich kein Zutritt gewährt
– Überfüllung der Räumlichkeiten (An bestimmten Abenden geraten wir an die Grenzen der Kapazität unserer Räumlichkeiten. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir deswegen ab einer bestimmten Gästezahl nur noch Stammgästen den Einlass gewähren können.)
– Potenzielle oder akute Gefährdung der Sicherheit in der Location
– Vorliegen eines mündlichen oder schriftlichen Hausverbotes
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